Diebstahl von Navigationsgeräten, Opferschutz, Betrug und Veruntreuung sowie Unterschlagung, ...
In diesem Bereich finden Sie Informationen über: Diebstahl von Navigationsgeräten, Opferschutz, Betrug und Veruntreuung sowie Unterschlagung, Broschüre "Ich habe Rechte" des Bundesministeriums der Justiz
Auf Großraumparkplätzen, in Parkhäusern, an Flughäfen oder auch in Wohngebieten nutzen Diebe die Bequemlichkeit der Fahrzeugnutzer: Das mobile Navigationsgerät wird - teilweise auch versteckt - im Fahrzeug gelassen. Aber routinierte Täter kennen alle Verstecke und benötigen nur wenige Sekunden, um ein Fahrzeug aufzubrechen. Navigationsgeräte stellen eine interessante und lukrative Beute für Diebe dar. Lassen Sie deshalb grundsätzlich keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurück! Auch dann nicht, wenn Sie dieses nur kurz verlassen. Denken Sie immer daran, ein Fahrzeug ist kein Tresor!
Sie können selbst dazu beitragen, nicht Opfer eines Diebstahls zu werden.
Es ist ein zentrales Anliegen des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, das Netz der Hilfe für Opfer enger zu knüpfen und die Belange von Opfern in Ermittlungs- und Strafverfahren stärker zu berücksichtigen. Erstmalig wurden 1996 in den einzelnen Kreispolizeibehörden Opferschutzbeauftragte benannt.
In allen Kreispolizeibehörden ist mittlerweile die Arbeitsrate Opferschutz/Opferhilfe eingerichtet. Ihren Ansprechpartner zu Themen des Opferschutzes erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Kreispolizeibehörde.
Wesentliche Aufgaben und Zielrichtungen des polizeilichen Opferschutzes in den Polizeibehörden sind der Aufbau eines regionalen Netzwerkes mit professionellen Einrichtungen der Opferhilfe, die Sensibilisierung aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für Fragen des Opferschutzes sowie die Minderung von Tatfolgen und bei der Durchführung polizeilicher Maßnahmen die Vermeidung einer Sekundärviktimisierung.
Polizeilicher Opferschutz und polizeiliche Opferhilfe können nur vorübergehend Anwendung finden und beschränken sich grundsätzlich auf eine Erstbetreuung. Sie ersetzen nicht die Betreuung durch Fachkräfte.
Die Opferschutzbeauftragten der Polizeibehörden kennen die regionalen und überregionalen Hilfeeinrichtungen und können so im Bedarfsfall den Kontakt zu geeigneten Institutionen herstellen. Wenden Sie sich daher als Opfer einer Straftat vertrauensvoll an das Kommissariat Vorbeugung Ihrer Polizeibehörde.
Vermögensdelikte werden statistisch als Betrug, Veruntreuungen und Unterschlagung erfasst. Vor allem Betrugsstraftaten, mit bald einem Fünftel der Gesamtkriminalität, machen einen immer größeren Anteil aus. Die Polizei warnt Sie vor den Maschen der Betrüger und gibt Ihnen Tipps, wie Sie sich davor schützen können.
Nach § 263 StGB ist der Betrug die Erlangung eines Vermögensvorteils durch Schädigung eines Anderen, z.B. durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen.
Ein Großteil der Betrugsdelikte wird im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen und geht über die Schädigung des Einzelnen hinaus. Die Schäden der sogenannten Wirtschaftskriminalität sind deliktstypisch besonders hoch.
Der Schwerpunkt liegt dabei im Allgemeinen beim Kapitalanlagebetrug, dem klassischen Wirtschaftsdelikt. Im Bereich des Anlagebetruges sind vier Schwerpunkte besonders zu nennen:
Der Kapitalanlagebetrug wird auch in Zukunft seine herausragende Stellung behalten. Es ist zu erwarten, dass Menschen bei der Suche nach attraktiven Anlagemöglichkeiten und aus Sorge vor steigenden eigenen Lasten zu Opfern von Anlagebetrügern werden.
Die zunehmende Verschuldung der privaten Haushalte lässt erwarten, dass die Konsumentenkreditvermittlung künftig an Bedeutung gewinnen wird. Damit wird der Kreditvermittlungsbetrug weiterhin von Bedeutung sein. Personen, die mit oder ohne eigenes Verschulden in Not geraten sind und bei den etablierten Kreditinstituten keinen Kredit mehr bekommen, sind potenzielle Opfer von Kreditvermittlungsbetrügern.
Die Funktionalitäten des Internet bieten gute Möglichkeiten, Produkte und Dienstleistungen aller Art einem sehr großen Adressatenkreis anzubieten. Der Handel mit diesen Produkten wird durch digitale Formen der Bezahlung unterstützt. Kunden bieten sich dabei jedoch weniger Ansätze, die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und Waren sowie die Zuverlässigkeit der Anbieter zu prüfen, als bei herkömmlichen Formen des Handels. Datennetze eignen sich daher gut zur Begehung von Betrugsdelikten aller Art. Entsprechend schnell steigen die einschlägigen Fallzahlen. Mit Tendenz zur Wirtschaftskriminalität werden auch betrügerische Finanzdienstleistungen im Internet angebahnt.
Der Straftatbestand Betrug ist gleich geblieben, der Computer wird jedoch zunehmend als Tatmittel eingesetzt.
Rip-Deals oder Geldwechselbetrug
Rip-Deals (to rip: jemanden ausnehmen, neppen; deal: Handel, Geschäft) nennt man besondere Formen von Betrugs-, Raub- und Diebstahlsdelikten, bei den es immer um viel Geld geht. Opfer werden vor allem Verkäufer teurer Immobilien, Antiquitäten, Fahrzeuge oder anderer Wertgegenstände, die den Kontakt zu potentiellen Käufern unter anderem über das Internet (z. B. Immobilieninserat-Sites) suchen. Die Täter fischen sich passende Inserate ganz gezielt heraus und bauen telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu den Anbietern auf.
Sie zeigen sich sehr an einem Kauf interessiert und behaupten häufig, im Auftrag eines zahlungskräftigen, ausländischen Investors zu handeln. Sie nehmen mehrfach Kontakt auf, um dem „auserkorenen“ Opfer zu vermitteln, dass es sich bei dem Investor um einen ernsthaften Interessenten handelt. Oft gaukeln sie dem Anbieter vor, dass der Interessent den geforderten Preis ohne Abschlag zahlen werde. Unter fadenscheinigen Begründungen, zum Beispiel aus Termingründen nicht nach Deutschland kommen zu können, laden die Täter die Opfer ins Ausland ein. Sie begleichen alle Kosten für den Flug, das Hotel usw. Sie verstehen es, durch selbstsicheres Auftreten und das Vorgaukeln eines luxuriösen Lebensstils des Interessenten vielleicht aufkeimendes Misstrauen ihrer späteren Opfer zu zerstreuen.
Zu schön, um wahr zu sein?!
Alsbald wird ein Treffen vereinbart, um über „das Geschäft“ zu sprechen. Rasch bringen die Täter einen zwingend notwendigen Währungstausch zur Sprache, ohne den das eigentliche Geschäft, beispielsweise der Immobilienverkauf, angeblich nicht stattfinden kann. Im Gegenzug stellen sie einen nicht unerheblichen Gewinn für das Tauschgeschäft in Aussicht. Ist das Opfer noch unschlüssig, tauschen sie zunächst einen kleinen Betrag. Wenn sie den „Fisch am Haken haben“ und das Opfer schließlich bereit ist, die volle Summe zu tauschen, erhält es gefälschte Scheine oder einen Koffer mit Papierschnipseln. Weigert es sich, sein Geld zu übergeben, lassen die vermeintlichen Kaufinteressenten ihre Masken gänzlich fallen und „helfen“ mit Gewalt oder vorgehaltener Waffe nach.
So schützen Sie sich vor Rip-Deals:
Oft hilft ein ungutes Gefühl in der Magengegend, dass sich die Geschichte zu schön anhört, um wahr zu sein.
Wenn Sie Opfer geworden sind:
Dieser Wegweiser wurde für Kinder und Jugendliche erstellt, die entweder selbst Opfer einer Straftat geworden sind, oder aber andere Betroffene kennen und diesen gerne helfen möchten. Er informiert Mädchen und Jungen über ihre Rechte als Opfer, vermittelt grundlegende Kenntnisse zum Strafverfahren und eröffnet Beratungs- und Hilfeangebote. Die Broschüre ist über das Bundesministerium der Justiz kostenfrei erhältlich.
Immer häufiger werden massiv alkoholisierte Jugendliche oder junge Erwachsene durch die Polizei aufgegriffen und müssen ins Krankenhaus gebracht oder an die Eltern übergeben werden. Nicht selten endet eine Party in der Ausnüchterungszelle der Polizei.
Neben bestehenden Gesundheitsgefahren ist massiver Alkoholkonsum auch ein Katalysator für Gewalt. Die Polizei ist in hohem Maße mit gewalttätigen Auseinandersetzungen konfrontiert, bei denen Alkohol eine erhebliche Rolle spielt. Gewalt- und Sexualdelikte sind oftmals verknüpft mit hohen Alkoholisierungsgraden.
Mit der neuen Präventionskampagne möchte die Polizei gezielt dem exzessiven Alkoholkonsum begegnen. Dabei geht es nicht darum, das Feiern zu verbieten. Ziel der Initiative ist es, insbesondere jungen Menschen die negativen Folgen des „Komasaufens“ bzw. „Kampftrinkens“ aufzuzeigen. Mittels drastischer Bildsprache soll ihnen der Unterschied zwischen maßvollem und übermäßigem Alkoholkonsum jugendgerecht vor Augen geführt werden.
Auf den Internetseiten der Initiative "Stay Gold" finden Sie Spots, Bilder, Banner und vieles mehr als Download für PC und Mobiltelefon.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Link zu Polizei-Beratung.de (http://www.polizei-beratung.de/)
Link zur Originalseite der Initiative "Stay Gold" (http://www.staygold.eu/)